Verfahrensordnung HinSchG
Caritasverband Rhein-Hunsrück-Nahe e.V.
Bahnstraße 26
55543 Bad Kreuznach
Vorbemerkung
Diese Verfahrensordnung für das Hinweisgebersystem dient dazu, eine strukturierte Methode zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden über mögliche Verstöße gegen Gesetze innerhalb unseres Verbandes bereitzustellen. Sie hat das Ziel, Hinweisgeber zu schützen und sicherzustellen, dass alle Hinweise und Beschwerden angemessen untersucht und bearbeitet werden. Wir sind bestrebt, eine transparente, vertrauliche und faire Umgebung zu schaffen, in der Mitarbeitende, Führungskräfte, Auftragsnehmer/innen und andere Personen in geschäftlicher Beziehung mit uns Bedenken oder Missstände sicher und geschützt melden können.
Es ist unser fester Grundsatz, dass Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln und verantwortungsbewusst Bedenken melden, keinerlei Nachteile oder Maßregelungsmaßnahmen befürchten müssen.
Alle Hinweise und Beschwerden werden vertraulich behandelt und die Identität des Hinweisgebers wird geschützt.
Wir ermutigen alle Mitarbeitenden und andere Beteiligte, die Bedenken haben oder Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien beobachten, diese Verfahrensordnung zu nutzen, um Hinweise oder Beschwerden einzureichen. Durch die aktive Beteiligung unserer Mitarbeitenden und die Wahrung der Integrität unseres Verbandes können wir gemeinsam eine verantwortungsvolle und erfolgreiche Zukunft gestalten.