Ambulante Hilfen zur Erziehung
Unsere Angebote sind die Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft. Diese Hilfen zur Erziehung werden durch die Sorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt beantragt.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Wir unterstützen Familien mit mindestens einem Kind
- bei der Erziehung
- bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
- bei der Lösung von Konflikten und Krisen
- im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie
Erziehungsbeistandschaft
Wir unterstützen und begleiten Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene bei der…
- Bewältigung von Entwicklungsproblemen
- Lösung von Konflikten und Krisen
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
- altersgerechten Verselbständigung (unter Erhalt des Familienbezugs und des natürlichen Umfeldes)
- Gestaltung schulischer und beruflicher Perspektiven
- Stärkung sozialer Kompetenzen
Die Erziehungsbeistandschaft ist in der Regel auf längere Zeit angelegt (§ 30 SGB VIII). Diese Hilfeform bezieht das familiäre Umfeld mit ein. Es fördert die Vernetzung des jungen Menschen sowohl mit seiner Familie als auch mit dem weiteren sozialen Umfeld.
Grundsätze unserer Arbeit
- Wir arbeiten mit der ganzen Familie
- Wir beziehen alle ein, die am Hilfeprozess beteiligt sind
- Wir kommen zu den Familien nach Hause
- Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe
- Wir helfen dabei, Konfliktlösungs- und Bewältigungsmöglichkeiten zu erweitern
- Wir unterstützen Familien/junge Menschen darin, ihre Ressourcen zu entdecken und zu erweitern