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Stellungnahme

Aufenthaltserlaubnis für Pfleghelferinnen und Pfleghelfer ermöglichen

Angesichts eines eklatanten Mangel an Arbeitskräften in der Pflege, macht sich der Deutsche Caritasverband dafür stark, auch ausländischen Pflegehilfskräften mit einjähriger Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.

Erschienen am:

27.05.2022

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-572
info@caritas.de
http://www.caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist aktuell nur für Pflegekräfte aus dem Ausland möglich, die eine zweijährige Ausbildung absolviert haben. Der Deutsche Caritasverbandes macht sich dafür stark, Pflegehilfskräften mit einjähriger Ausbildung die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.  

Der Vorschlag des Deutschen Caritasverband wurde im Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die Anfang 2024 in Kraft treten sollen, aufgegriffen. Pflegehilfskräften mit einjähriger Ausbildung in Deutschland oder im Ausland werden dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.

Die vollständige Position steht unten zum Download bereit. 

Autor/in:

  • Dr. Elke Tießler-Marenda
Quelle: caritas.de
  • Ansprechperson
Dr. Elke Tießler-Marenda
Referentin
+49 761 200-371
+49 761 200-371
Elke.Tiessler-Marenda@caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Referat Migration und Integration
Karlstraße 40
79104 Freiburg

Weitere Informationen zum Thema

Links

Forderungen Migration

Forderungen der Caritas zur Arbeitsmigration

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zur Weiterentwicklung der Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung

Downloads

PDF | 34,8 KB

Aufenthaltserlaubnis für Pflegehelfer_innen ermöglichen

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