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Sozialcourage Vorsorge

Dann entscheidet doch der Richter...

Das gute Gefühl, für den Pflegefall alles geregelt zu haben, täuscht häufig. Der eigene Wille ist damit in einer Patienten- oder Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht zwar niedergelegt.

Er läuft aber ins Leere, wenn es darauf ankommt, und es muss im Zweifel doch ein Richter die Betreuung regeln. Die Lücken in den Vorsorge-Dokumenten aufdecken und  konkrete Handlungsanweisungen geben, kann künftig das Praxisinstrument „Der Bewohnerwille geschehe?!“, das vom Ethikforum im Bistum Münster erarbeitet worden ist.

In der Praxis der stationären Altenhilfe, in Kliniken oder der ambulanten Pflege erweisen sich Vorsorgedokument „meistens als lückenhaft, mehrdeutig und nicht aktuell“, beschreibt Regina Schüren, Bereichsleiterin Pflege und Hilfe zu Hause des Caritasverbandes Geldern-Kevelaer, die Erfahrungen aus dem Pflegealltag. Folge ist, dass die Behandlungswünsche der Patienten nicht ermöglicht werden können und auch nicht die gewünschte Person die Betreuung übernehmen kann.

Schüren hat das Praxisinstrument zusammen mit  der Leiterin der Heilig-Geist-Stiftung in Dülmen, Agnes Terhart, entwickelt. Wenn die Verfügung gut geschrieben sei, erkenne man daraus die Idee vom Leben und Sterben des Patienten. Erstmals sei mit dem Praxisinstrument auch eine „rechtssichere Beurteilung“ möglich, erklärt Schüren. Angewendet wird das Praxisinstrument zunächst vornehmlich in Altenheimen. Für die ambulante Pflege fehlt die Refinanzierung der notwendigen Zeit.

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Sozialcourage Ausgabe Münster, 04/2015: caritas.de

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