In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar, so geregelt in Paragraph 218 des Strafgesetzbuches. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Schwangerschaftsabbruch indes straffrei. Das ist unter anderem der Fall, wenn er in den ersten zwölf Schwangerschafts-Wochen erfolgt und die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem ärztlichen Eingriff hat beraten lassen.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfahl im April die Entkriminalisierung von Abtreibungen. Eine mögliche Umsetzung scheint - auch zeitlich - noch völlig offen. Gleichwohl nimmt die politische und gesellschaftliche Diskussion spürbar Fahrt auf.
Jüngst hat sich die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Caritasverbände zu Wort gemeldet. Sie befürchtet, dass eine Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch und die damit verbundene Abschaffung der verpflichtenden Konfliktberatung die in Teilen öffentliche Finanzierung auch der katholischen Beratungsstellen gefährden könnte.
Dr. Jens Werner, Direktor im örtlichen Caritasverband Rhein-Hunsrück-Nahe e.V., teilt diese Bedenken. "Zwar stellt die Caritas - wie auch andere katholische Träger - schon seit fast 24 Jahren den gesetzlich geforderten Beratungsschein nicht mehr aus", erklärt er und betont: "Aus der Schwangerschaftsberatung zurückgezogen haben wir uns aber keineswegs."
So unterhält der Ortscaritasverband Schwangerschaftsberatungsstellen in Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Boppard und Simmern. Die Beraterinnen bieten zusätzlich feste Sprechzeiten in Kirn, Rhaunen, Emmelshausen und Kastellaun an.
Dies deute den hohen Bedarf an, der auch faktisch belegt sei: "Im Jahr 2023 haben rund 550 Menschen unsere Schwangerschaftsberatung aufgesucht", so der Caritas-Chef. "Es wäre also offenkundig falsch, die Anliegen der ratsuchenden Schwangeren auf die Frage nach dem Beratungsschein zu reduzieren."
Die Vielfalt der Beratungs-Themen erläutert Lydia Bittner-Wirtz, eine von sieben Schwangerenberaterinnen im Caritasverband: "Familienplanung, Unsicherheiten rund um die Geburt, Fragen mit Blick auf die erste Zeit zu Dritt… Alles, was (angehende) Mütter oder Väter beschäftigt, darf zur Sprache kommen."
Die Problemlagen der Klientinnen würden immer komplexer, resümiert die Simmerner Beraterin nach 26 Dienstjahren. "Heute, da immer mehr Menschen finanziell unter Druck geraten, geht es verstärkt um existenzsichernde Beratung und materielle Unterstützung", sagt Bittner-Wirtz.
So gibt es häufig Informationen etwa zu Mutterschafts- beziehungsweise Elterngeld oder möglichen Unterhaltsansprüchen. Und wo erforderlich, können Schwangerschaftsberaterinnen finanzielle Hilfen vermitteln. Diese braucht es vielfach für den Kauf der Baby-Erstausstattung. Als katholische Beratungsstelle kann die Caritas-Schwangerschaftsberatung Beihilfen auch aus dem Trierer "Bischofsfonds für schwangere Frauen" beantragen.
All dies zeige, dass der Fortbestand der Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen auch künftig unabdingbar sei - und damit ebenso die Zuschüsse der öffentlichen Hand, fasst Jens Werner zusammen. "Wir befinden uns ohnehin in einem ‚Finanzierungs-Mix‘ aus kirchlichen und staatlichen Mitteln, aber auch aus Eigenmitteln und Spenden."
Die Caritas-Schwangerenberatung ist kostenfrei und unabhängig von Konfession oder Nationalität. Sie gilt werdenden Eltern und "jungen" Familien oder Alleinerziehenden bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Mehr Informationen zur Schwangerschaftsberatung finden Sie hier.